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Schule

Erlass Rechenschwäche

 

Erstmals gibt es in Schleswig-Holstein eine schulrechtliche Bestimmung zur Rechenschwäche / Dyskalkulie.

Der neue Erlass Rechenschwäche tritt zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 in Kraft. Die Zwischenzeit soll genutzt werden um alle Beteiligten auf das an den Schulen neue Thema gut vorzubereiten. Für Lehrerinnen und Lehrer sind Handreichungen in Arbeit und Fortbildungsveranstaltungen geplant.

Der Erlass Rechenschwäche regelt für die Grundschulzeit bis max. zum Ende der Sekundarstufe Eins den notwendigen und geeigneten Umgang mit dem Thema Rechenschwäche für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen.

  • Maßnahmen der Prävention der Rechenschwäche
  • Frühzeitiges Erfassen der individuellen Fähigkeiten ... (Defizite)
  • Geeignete und wirksame individuelle Förderung
  • Besondere pädagogische Maßnahmen im Sinne eines Nachteilsausgleichs
  • Information der Eltern

Bei Fragen zum Thema Dyskalkulie / Rechenschwäche wenden Sie sich gerne an den Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Schleswig-Holstein e.V. oder im neuen Schuljahr an die Fachkraft Rechenschwäche ihrer Schule.

 

Zu Ihrer Information der Erlass Rechenschwäche vom 19.03.2012

 

 

 

Legasthenie-Erlass

 

Nach mehr als 20 Jahren gibt es in Schleswig-Holstein eine Neufassung des Legasthenie-Erlasses.

Wesentliche Elemente des bisherigen Erlasses sind weiterhin enthalten:

  • Benennung des Störungsbildes Legasthenie
  • (Früh-)Erkennung und Förderung bei Lernstörungen in der Grundschule
  • formelles Anerkennungsverfahren von  Legasthenie ab Klassenstufe 4
  • Förderung in der Sekundarstufe I
  • Notenschutz bis zum Ende der Sekundarstufe I (mittlerer Bildungsabschluss).
  • Neu hinzugekommen sind mögliche Ausgleichsmaßnahmen während der gesamten Schulzeit, einschließlich der Oberstufe und Abitur, im Sinne eines Nachteilsausgleichs, z. B. Zeitzugaben und die Zulassung technischer Hilfsmittel.

     

    Individuelle Förderung

    Die Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers ist nach dem Schulgesetz durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Schulen. Der Erlass überträgt die Verantwortung für die Ausgestaltung der individuellen Förderung den Schulen. Die Schulkonferenzen als oberstes Beschlussorgan der Schulen sollen ein entsprechendes Förderkonzept beschließen.

     

    Nun kommt es darauf an, die Arbeit in den Schulen durch Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer zu stärken und eine Zusammenarbeit mit den Fachkräften LRS (besonders fortgebildeten LehrerInnen), LehrerInnen der Förderzentren und dem Schulpsychologischen Dienst zu initiieren. Eltern sollen in Elternversammlungen oder Sprechstunden informiert werden.

     

    Bei Fragen zum Thema Legasthenie wenden Sie sich gerne an den Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Schleswig-Holstein e.V. oder die Fachkraft LRS ihrer Schule.

     

    Zu Ihrer Information der Erlass vom 27.06.2008

    Download Erlass als PDF-Datei

     

    Zu Ihrer Information eine Sammlung häufiger Fragen zum Erlass und Antworten des Ministeriums

    Download Häufige Fragen zum Erlass (FAQ) als PDF-Datei

     

    Zu Ihrer Information die Vortragsfolien vom 5. Schleswig-Holsteiner Kongress am 20.11.2010 in Kiel

    Workshop 7 Vortragsfolien als PDF

    Nachteilsausgleich (oder Ausgleichsmaßnahmen?) … für Schülerinnen und

    Schüler mit Lese-Rechtschreibschwäche:

    rechtliche Grundlagen – individuelle Ansprüche – pädagogische Umsetzung”